Wohnzeit mit Stadt und Natur verbinden


Die SIEDLUNG AFALTRA entsteht in drei Etappen zwischen In Böden, Wehntaler- und Riedenhaldenstrasse in 8046 Zürich-Affoltern. Afaltra bedeutet Apfelbaum und entspricht dem Namen von Affoltern im 9. Jahrhundert. Die Siedlung liegt in unmittelbarer Nähe des Waldes Hürstholz und des Neugutbachs mit der neuen Parkanlage Einfang. Bushaltestelle und S-Bahnhof sind zu Fuss in fünf Minuten erreichbar. Die Siedlung besteht aus dem Projekt «Wolkengespräch» der Architektin Ana Otero (Häuser A und B), welche bereits im Frühjahr 2022 bezogen wurden, und dem Projekt «Dihei» von Enzmann Fischer Partner (Häuser C bis K). Die Häuser C und D sind bereits im Sommer 2022 bezogen worden. Von den insgesamt 276 Wohnungen der drei Etappen werden in der 2. Bauetappe 77 Wohnungen neu vermietet.

Alle Wohnungen des Neubauprojekts verfügen über einen guten Ausbaustandard mit hochwertiger Materialisierung. Die Wohnungsgrössen reichen von 2- bis zu 5.5-Zimmer-Wohnungen. Balkone, Sitzplätze oder Terrassen tragen dazu bei, dass Sie sich hier schnell daheim fühlen. Ob Familien, andere feste Lebensgemeinschaften mit Kindern, Paare, Seniorinnen und Senioren oder Singles: In der SIEDLUNG AFALTRA sind Menschen jeder Lebensphase willkommen.

Die durchwegs vierstöckigen Häuser «Dihei» (insgesamt 241 Wohnungen) sind in Betonbauweise erstellt. Sie weisen Wohngassen und Innenhöfe auf. In den Wohngassen befinden sich der Eingangsbereich, Spielplätze, Bäume und Sitzgelegenheiten. Die Innenhöfe sind begrünte Flächen, auf welche die meisten Wohn- und Schlafzimmer gerichtet sind. 

2. Bauetappe: Die Häuser E bis H in der zweiten Bauetappe werden im 2./3. Quartal 2024 zum Bezug bereitstehen.

1. Bauetappe: Häuser A bis D sind bereits bezogen
3. Bauetappe: Voraussichtlicher Bezug 2./3. Quartal 2026 .


Vermietung 
3. Bauetappe voraussichtlich im
 3. Quartal 2025





Die Anmeldefrist für die 2. Bauetappe ist abgelaufen.

Die Bearbeitung der über 950 eingetroffenen Bewerbungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten die Bewerbenden um Geduld.

Falls Sie Interesse haben an der 3. Bauetappe mit Bezugsbeginn im Jahr 2026, können Sie sich auf der Interessentenliste eintragen. Sie werden sodann via Mail über den Vermietungsstart informiert.


Vermerk: Sofern verfügbar, gibt es Einstellhallenparkplätze für CHF 160.– sowie Motorradabstellplätze für CHF 40.– im Monat.
Die Parkplätze sind in erster Linie den Familienwohnungen vorbehalten.

Alle Angaben, Pläne, Zeichnungen usw. sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.

Städtisches Leben und grünes Umfeld – das bekommen Sie in der SIEDLUNG AFALTRA

Ein attraktiver Mix aus Stadt, Land und Dorf. In diese Umgebung sind die Mehrfamilienhäuser in Zürich-Affoltern integriert.

Die Siedlung ist ruhig gelegen und gut erschlossen. Sowohl die Bushaltestelle Einfangstrasse wie der Bahnhof Zürich-Affoltern liegen in Gehdistanz. Von hier haben Sie gute Verbindungen nach Oerlikon und ins Stadtzentrum. Ab zirka 2029 führt eine direkte Tramverbindung zum Hauptbahnhof. Die Autobahnzufahrt (Zürich-Affoltern) bringt Sie in alle Richtungen.

Einkaufsläden, Post, Bank, Restaurants und Apotheken sind ebenfalls nur etwa fünf Fussminuten entfernt. Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen befinden sich ganz in der Nähe. In der zweiten Bauetappe wird unsere Siedlung über einen Doppelkindergarten verfügen.

Für Freizeitaktivitäten steht Ihnen das angrenzende Naherholungsgebiet zur Verfügung. Hier sind Sie innert Minuten auf dem Land. Im Wald Hürstholz joggen, sich am Neugutbach im Park Einfang entspannen oder einfach in die Felder oder bis zum nahen Katzensee mit seinem Naturschutzgebiet spazieren. Im GZ Affoltern stehen Freizeitangebote für alle Altersgruppen zur Verfügung. Die Sportanlage Fronwald befindet sich ebenfalls in Gehdistanz.

Gut zu wissen


Bauetappen

1. Bauetappe: Die 100 Wohnungen sind bereits bezogen.

2. Bauetappe: 77 Wohnungen, voraussichtlicher Bezug:
Häuser G und E1 ca. April 2024
Häuser E2 und H1+2 ca. Mai 2024 
Häuser H3 und F ca. Juni 2024 

3. Bauetappe: 99 Wohnungen, voraussichtlicher Bezug 2./3. Quartal 2026

Vermietung und Reservationsgebühr

Die Reservation von Wohnungen erfolgt über diese Website mittels Anmeldeformular. Nach einer allfälligen Zusage zu einer bestimmten Wohnung ist für die Reservation und Vertragserstellung eine Reservationsgebühr von CHF 500.– zu entrichten. Dies gilt nicht für bestehende Genossenschaftsmitglieder.

Bei Mietvertragsabschluss wird die Reservationsgebühr im Anteilscheinkapital gutgeschrieben. Bei Rückzug der Reservation wird die Gebühr als Aufwandsentschädigung einbehalten.

Die Baugenossenschaft Waidmatt erhebt pro Wohnung, zusätzlich zum Bruttomietzins, einen Solidaritätsbeitrag von CHF 7.–/Mt. Diese Fondsmittel werden gemäss dem „Übergangsreglement zum Ausgleichs- und Solidaritätsfonds“ verwendet.

Belegungsvorschriften

Anzahl Zimmer minus 1 = Mindestanzahl Personen pro Wohnung
oder anders ausgedrückt:
Anzahl Personen eines Haushalts plus 1 = Maximalgrösse der Wohnung

Bitte beachten Sie, dass Unterbelegungen nicht gestattet sind und bei einer allfälligen späteren Entstehung möglichst bald behoben werden müssen. Weitere Informationen finden Sie im Vermietungsreglement.

Subventionierte Wohnungen

Für Personen mit geringem Einkommen stehen in der 2. Etappe 10 subventionierte Wohnungen zur Verfügung.

Die Mietzinse der subventionierten Wohnungen sind durch die Stadt und den Kanton Zürich vergünstigt. Die vorgegebenen Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung finden Sie unter: Anforderungen an die Mieterinnen und Mieter von staatlich unterstützten Wohnungen

Anteilscheinkapital

2 bis 2.5-Zimmer-Wohnung: CHF 9’000.–
3 bis 3.5-Zimmer-Wohnung: CHF 13’000.–
4.5-Zimmer-Wohnung (bis 113 m2): CHF 15’000.–
4.5 bis 5.5-Zimmer-Wohnung (ab 113m2): CHF 18’000.–

Kündigungsfrist

Die Wohnungen sind kündbar auf jedes Monatsende ausser Ende Dezember. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Parking

Für die 77 Wohnungen stehen 41 Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind in erster Linie den Familienwohnungen vorbehalten.

Einstellplätze Tiefgarage à CHF 160.– pro Monat, 
Motorradabstellplätze à CHF 40.–pro Monat.

Waschen

In jeder Liegenschaft stehen grosse Wasch- und Trocknungsräume mit diversen Waschmaschinen und Tumblern zur Verfügung.

Haustiere

Das Halten von Hunden ist in der gesamten Überbauung nicht gestattet. Ausgenommen sind Hilfs- und Schutzhunde mit entsprechendem Ausweis. Katzen sind pro Wohnung maximal zwei erlaubt. Im EG dürfen freilaufende Katzen gehalten werden. Ab dem 1. OG dürfen sich die Katzen nur in der Wohnung und auf dem Balkon aufhalten. Katzentüren und Katzenleitern sind nicht gestattet. Möglich sind hingegen Trennungsnetze auf den Balkonen.

Weitere Informationen finden Sie im Tierhaltungsreglement.

Grillieren

Das Verwenden von offenen Feuerstellen (z.B. Holzkohlegrill) ist in der Wohnung, auf Balkonen, Sitzplätzen sowie Terrassen nicht gestattet.

Gelebte Gemeinschaft

Die BGW organisiert zahlreiche Gemeinschaftsanlässe wie Sommerfeste, Lottonachmittage, Ausflüge für Senioren, Weihnachtsapéro und Samichlausbesuche). Es besteht auch die Möglichkeit, dass Bewohnende selbst Anlässe in den Gemeinschaftsräumen organisieren. Die fertige SIEDLUNG AFALTRA wird drei Gemeinschaftsräume aufweisen.

Damit unsere Genossenschafterinnen und Genossenschafter über die Bauprojekte, Gemeinschaftsanlässe und weiteres Wissenswertes stets orientiert sind, verschicken wir jährlich drei «Waidmattblätter», den Jahresbericht und weitere Informationsschreiben. Alljährlich findet eine Generalversammlung statt, zu der die Bewohnenden herzlich eingeladen sind.

Umweltfreundliches Energiekonzept

Die Wohnungen der SIEDLUNG AFALTRA beziehen ihre Energie umweltschonend über Erdsonden und Solaranlagen.

Kontakt


Baugenossenschaft Waidmatt

Regulastrasse 6

CH-8046 Zürich

T +41 44 377 85 50

erstvermietung@waidmatt.ch